Gemeinderat stellt Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Mobilfunkpolitik in der Gemeinde Eching fest

Veröffentlicht am 19.02.2010 in Kommunalpolitik

Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich mit 9:6 Stimmen für die von Gemeinderat Heinrich Krisch (SPD) unterstützte Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.

In der Gemeinderatssitzung am 8. Februar 2010 wurde über ein von der „Bürgergemeinschaft Berghofen“ initiiertes Bürgerbegehren in Sachen „Mobilfunkpolitik in der Gemeinde Eching“ beraten. Bürgermeister Andreas Held teilte mit, es seien der Gemeinde von Vertretern der „Bürgergemeinschaft“ 701 Unterstützerunterschriften für ein Bürgerbegehren „Mobilfunk“ übergeben worden, wovon 671 Unterzeichnungen für gültig zu erklären seien. Dies entspricht knapp 25 Prozent der wahlberechtigten Gemeindebürger, womit das Zehn-Prozent-Quorum, welches das Gesetz als Vorraussetzung für einen möglichen Bürgerentscheid fordert, deutlich überschritten wurde.
Die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Inhalts des Bürgerbegehrens führte zu einer kontroversen Debatte seitens der Gemeinderäte. In deren Verlauf plädierte Bürgermeister Held dafür das Begehren als unrechtmäßig abzulehnen, wobei er sich u. a. auf Stellungnahmen des Gemeindetags und des Landkreises stützte. Der Gemeinderat folgte dieser Ansicht jedoch mehrheitlich nicht.
Weiter sprach sich der Gemeinderat für die Einrichtung eines Gesprächsgremiums zum Thema Mobilfunk in der Gemeinde Eching aus. Diesem Gremium werden die Gemeinderäte Heinrich Krisch (SPD), Bernhard Eichner (FW), Alfred Kuttenlochner (CSU) sowie Bürgermeister Held (FW) angehören. Das Gremium soll als Ansprechpartner für die Bürger und die Bürgergemeinschaft Berghofen dienen, um mehr Transparenz und Gesprächsbereitschaft zu ermöglichen.