SPD: Gebührenerhöhung der Betreuungseinrichtung nicht nachvollziehbar

Veröffentlicht am 29.05.2014 in Kommunalpolitik

Im Rahmen der öffentlichen Ratssitzung der Gemeinde Eching am 27.05.2014 wurde über die Änderungen der Gebührensatzungen der kommunalen Einrichtungen im Jahr 2014 entschieden. Gemeinderat Heinrich Krisch(SPD) fragte Bürgermeister Andreas Held (FWG) zu Beginn der Antragsberatungen nach der Notwendigkeit der Gebührenerhöhung. Nach dem Vorschlag der Gemeindeverwaltung für die Kinderkrippe müssten Familien, die dieses Betreuungsangebot nutzen, ab September rund 8% mehr zahlen.

Der Bürgermeister erklärte die Notwendigkeit mit der Steigerung der Personalkosten aufgrund der tariflichen Erhöhungen im öffentlichen Dienst, welche in zwei Phasen, mit 3,0% im Jahr 2014 und nochmals um 2,4% im kommenden Jahr auf die Kommune zukämen. Krisch merkte jedoch an, dass es bereits seit 2011 jährlich zu Gebührenanpassungen in der Kinderkrippe kam, sodass nun nachweisbar eine Steigerung von durchschnittlich 26,5% erfolgte. Diese Erhöhung sei nicht mit der Lohnsteigerung der Beschäftigten begründbar.
 

Der Bürgermeister argumentierte darauf hin, dass es auch in anderen Bereichen zu erheblichen Kostensteigerungen kam, die von der Gemeinde getragen werden müssen. Eching zahle für all Ihre Betreuungseinrichtungen jährlich 700.000 EUR „drauf“, gleichzeitig habe man die „billigsten“ Gebühren im Landkreis Landshut. Er verwies auf die Gebührenordnungen der Nachbargemeinden.

Auch diese Argumentation ist nach Auffassung von Gemeinderat Maximilian Ditmer nicht nachvollziehbar. Entweder war in der Vergangenheit die Haushaltsplanung der Einrichtungen fehlerhaft, die nun diese schlagartig massive Erhöhung nötig machen würden - dies allerdings mit der konjunkturellen Preissteigerung zu begründen, sei grotesk. Man müsse auch nicht krampfhaft versuchen, mit anderen Gemeinden gleich zu ziehen, Kinderbetreuung sei kein wirtschaftlicher Wettbewerb unter Kommunen. Die SPD-Gemeinderäte würden einer nachvollziehbaren Anpassung, wie zum Beispiel der für den Kinderhort, um 3%, zustimmen. Eine Erhöhung um 8%, unter der Berücksichtigung, dass man in den vergangenen drei Jahren ebenfalls in gleichem Umfang erhöht habe, lehnten sie ab, solange die Steigerung nicht realistisch begründbar sei, schließlich habe man eine Verantwortung gegenüber jungen Familien. Mit jeder unverhältnismäßigen Gebührenerhöhung werde man einkommensschwache Familien dazu verführen, möglichst wenig Kinderbetreuung in Anspruch zu nehmen, so Krisch. Die Änderungen der Gebührenordnungen wurden durch FWG und CSU gegen die beiden Stimmen der SPD beschlossen, und werden ab September erhoben.